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Sehr geehrtes Brautpaar!
Mit mehr als 200 musikalisch umrahmten Hochzeitsfeiern
und vielen begeisterten Hochzeitsgesellschaften darf
sich die Gruppe “STYRIA 3” mit Fug und Recht als die
Hochzeitsmusik bezeichnen.
Falls Sie überlegen, uns als Ihre Hochzeitsmusik zu
engagieren, möchten wir vorab jene Fragen beantworten,
die am häufigsten gestellt werden: |
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Der vereinbarte Preis für die musikalische Umrahmung der
Hochzeit ist ein Pauschalpreis. Er beinhaltet die
musikalische Umrahmung des Einzuges der
Hochzeitsgesellschaft in das Lokal und die
Abendunterhaltung bis zum vereinbarten Ende laut
Vertrag. Auf Wunsch wird das Brautpaar am Ende der
Abendunterhaltung musikalisch aus dem Lokal begleitet. |
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Die Abendunterhaltung beinhaltet in der Regel sechs
Stunden Musik ( 20.00 bis 2.00 Uhr ) |
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Auf Wunsch werden in die musikalische Unterhaltung auch
Publikumsspiele eingebaut. |
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Sollte eine Hochzeitsgesellschaft keinen Brautführer
haben, übernehmen wir die Moderation für alle
Programmpunkte während des Abends (Suppe salzen, Das
Übergeben der Geschenke, Brauttanz um Mitternacht, usw.) |
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Die Musikwahl für den Brauttanz wird mit dem Brautpaar
abgesprochen. Viele Brautpaare wünschen sich unsere
Ballade “Wir zwoa g´hörn zam”, die es auf unserer
Homepage als Hörprobe gibt. Sofern es der zeitliche
Rahmen erlaubt, kann ein gewünschtes Lied für den
Brauttanz für Sie auch extra
von uns einstudiert werden. |